Bewertungspraxis: Mängel bei Unabhängigkeit und Dokumentation
Im Fokus der FCA-Analyse standen Venture Capital, Infrastruktur, Private Equity und Private Debt. Während die Aufsicht generell eine solide Praxis feststellte, bemängelte sie eine unzureichende Unabhängigkeit der Bewertungskomitees sowie Defizite in der Dokumentation. In einigen Fällen konnten Gremienmitglieder ihre Bewertungsentscheidungen nicht nachvollziehbar darlegen. Die fehlende Dokumentation erschwere nicht nur die externe Prüfung durch Auditoren, sondern auch die Due-Diligence-Prozesse institutioneller Investoren.
Interessenkonflikte durch Bewertungsmethoden
Ein zentraler Kritikpunkt der FCA betrifft potenzielle Interessenkonflikte, die sich aus den Bewertungsmethoden ergeben. Da Private Assets keinen marktbasierten Preis haben, müssen Unternehmen Schätzverfahren anwenden. Dabei kommen primär zwei Methoden zum Einsatz: der Marktansatz, bei dem vergleichbare Transaktionen herangezogen werden, und der Einkommensansatz, bei dem zukünftige Cashflows diskontiert werden. In der Praxis können diese Verfahren jedoch zu Verzerrungen führen, etwa wenn unrealised gains für die Berechnung von Management Fees oder die Werbung neuer Investoren genutzt werden.
Regulierungsdruck nimmt zu
Wie FT Adviser weiter berichtet, sieht die FCA insbesondere in geschlossenen Fondsstrukturen, die Gebühren auf Basis des verwalteten Kapitals erheben, Anreize für zu optimistische Bewertungen. Auch Transfers zwischen Fonds, die Berechnung von Net Asset Values (NAV) sowie die Nutzung von NAV zur Absicherung von Finanzierungen seien konfliktanfällig. Die Aufsicht fordert deshalb strengere Governance-Strukturen, mehr Transparenz und eine klarere Trennung zwischen Investment- und Bewertungsentscheidungen.
Die zunehmende Bedeutung von Private Markets für institutionelle und zunehmend auch private Investoren stellt die Branche vor neue regulatorische Herausforderungen. Die FCA signalisiert mit ihrer Untersuchung, dass sie künftig noch stärker auf eine konsistente und nachvollziehbare Bewertungspraxis achten wird.