Harmonisierung statt Flickenteppich: EU-Richtlinie stärkt Anlageklasse Private Credit

Die Kreditvergabe durch Fonds wird auf ein neues Fundament gestellt: Mit der europäischen Richtlinie AIFMD II erhält die Anlageklasse einen einheitlichen europäischen Ordnungsrahmen. „Für den Markt ist das ein Gewinn“, urteilt Dr. Oliver Decker, Partner bei der Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft und Aufsichtsrat bei Super Global: „Was auf den ersten Blick wie eine Verschärfung wirkt, ist in Wahrheit ein Qualitätssprung für Private Credit.“

Private Debt

09.02.2026 09:42 Uhr
Dr. Oliver Decker, Partner bei der Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft und Aufsichtsrat bei Super Global / © PrivateMarkets360 / Super Global
Dr. Oliver Decker, Partner bei der Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft und Aufsichtsrat bei Super Global / © PrivateMarkets360 / Super Global

EU-weit entsteht derzeit ein einheitlicher Rahmen für die Kreditvergabe durch Fonds. Ausgangspunkt ist die AIFMD II (2024/927), die die Mitgliedstaaten der EU bis Mitte April in nationales Recht umsetzen müssen. Die deutsche Bundesregierung hat hierfür das Fondsrisikobegrenzungsgesetz auf den Weg gebracht. Ein Ziel der Reform ist, die Kreditvergabe durch Fonds einheitlicher, transparenter und stabiler zu machen. „Die EU verschafft Private Credit damit eine tragfähige Grundlage“, sagt Decker. „Das stärkt gleichzeitig das Vertrauen von Investoren und Unternehmen.“

In der Union gelten künftig vergleichbare Regeln dafür, wie Investmentfonds Kredite vergeben dürfen. Klare Vorgaben für Risikomanagement, die Liquiditätssteuerung sowie Konzentrations- und Leverage-Grenzen werden die strukturierte Auflage von Kreditfonds erleichtern, ist Decker überzeugt. „Die Anforderungen sind strikt, aber sie schaffen Planungssicherheit.“

Für Kapitalverwaltungsgesellschaften und Kreditfonds bedeutet die Reform vor allem mehr Klarheit. Anbieter profitieren von gleichen Wettbewerbsbedingungen in der EU, weil nationale Sonderwege unionsweiten Leitplanken weichen – was Vorteile für Standorte wie Deutschland und Luxemburg bringt. „Gut strukturierte Häuser werden durch AIFMD II eher gestärkt als gebremst“, sagt Decker. So sind etwa registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften künftig nicht mehr den Vorgaben aus dem Bankenrecht wie KAMaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften) unterworfen, sondern der Fondsregulierung gemäß der EU-Richtlinie. „Die neuen Regelungen, die zum Beispiel nach Volumen und Anlegertyp differenzieren, sind für registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften letztlich ein Wettbewerbsvorteil“, sagt Decker.

AIFMD II markiert für ihn einen Wendepunkt für die Anlageklasse. „Private Credit wird EU-weit legitimiert und professionell standardisiert“, sagt Decker. „Erfahrene Kapitalverwaltungsgesellschaften können Private-Credit-Strukturen damit besser planen, für Investoren erleichtert die größere Rechtssicherheit den Einstieg.“

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