Studie: Starre nationale Gesellschaftsrechte lähmen Venture-Capital-Finanzierungen in Europa

Wie das Leibniz-Institut SAFE in einer Pressemitteilung an PrivateMarkets360 mitteilt, behindern nationale Gesellschaftsrechte in Europa flexible Vertragsgestaltungen und erschweren jungen Unternehmen den Zugang zu Venture Capital. Ein optionales europäisches Regime könnte Start-ups und Scale-ups mehr Freiheit und Investoren mehr Sicherheit bieten.

Investoren

25.08.2025 13:07 Uhr

Nationale Vorgaben hemmen Wagniskapital-Investitionen
Drei aktuelle SAFE Working Papers von Luca Enriques (Bocconi-Universität), Casimiro Nigro (Universität Leeds) und Tobias Tröger (SAFE, Goethe-Universität) belegen, dass die geltenden Vorschriften in Deutschland und Italien Investitionen erheblich behindern. Enge gesetzliche Grenzen erschweren die Anpassung von Beteiligungsverträgen an die spezifischen Bedürfnisse wachstumsstarker Start-ups. Insbesondere in frühen Finanzierungsrunden führen die Einschränkungen zu höheren Transaktionskosten, rechtlicher Unsicherheit und geringerer Investitionsbereitschaft.

Die Autoren zeigen, dass viele aus den USA bekannte Vertragsklauseln unter europäischem Gesellschaftsrecht nicht durchsetzbar sind. Gerichte und Notare erklären sie entweder für unwirksam oder zwingen Gründer:innen und Investoren zu kostenintensiven Ersatzlösungen mit eingeschränkter Funktionalität. Damit steigen Kapitalkosten, während die Attraktivität von Venture-Capital-Investments sinkt.

Delaware als Erfolgsmodell für Vertragsfreiheit
Als Kontrast analysieren die Forscher Vertragspraktiken im US-Bundesstaat Delaware. Dort ermöglicht ein flexibles Gesellschaftsrecht weitreichende privatautonome Gestaltungen, die von Gerichten grundsätzlich anerkannt werden. Diese Rechtssicherheit hat Delaware zum bevorzugten Standort für Venture-Capital-Strukturen gemacht. Viele europäische Gründer:innen versuchen, dieses Modell nachzubilden, stoßen dabei jedoch an die engen Grenzen nationaler Kodifikationen.

Europäischer Rahmen als Ausweg
Vor diesem Hintergrund diskutiert die Europäische Kommission ein optionales „28. Regime“. Ein solcher supranationaler Rahmen könnte Vertragsfreiheit, Transparenz und Rechtssicherheit schaffen und damit die Attraktivität des europäischen Marktes für Venture Capital erhöhen. Die SAFE-Forscher schlagen vor, typische US-Vertragsmodelle explizit vor nachträglicher gerichtlicher Einschränkung zu schützen. Langfristig wäre eine europaweit standardisierte Mustersatzung nach US-Vorbild denkbar.

Wachstum durch Reformpotenzial
SAFE betont, dass eine Anpassung des Gesellschaftsrechts regulatorische Hürden abbauen, Transaktionskosten senken und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Start-up-Ökosystems deutlich verbessern könnte. Für Gründer:innen würde dies mehr Planungssicherheit und bessere Finanzierungsbedingungen bedeuten – und für Investoren ein transparenteres und verlässlicheres Umfeld für langfristiges Engagement.

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